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Förderung

Förderprogramme Thermische Solaranlagen:


Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


Förderhöhe
Neue Sätze ab 12.07.2010:

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung:
Die Förderung beträgt 90,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.
(bei Flachkollektoren: mind. 9 m² Kollektorfläche, mind. 40l/m² Pufferspeicher und bei Röhrenkollektoren: mind. 7 m² Kollektorfläche, mind. 50l/m² Pufferspeicher) – Solarkollektoren, die ausschliesslich zur Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: große Solarkollektoren, die im Rahmen der Innovationsförderung förderfähig sind.

Zusätzlich zur Basisförderung können folgende Boni beantragt werden:
Kesseltauschbonus von 400,00 Euro – bei Austausch des bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen Brennwertkessel (Öl, Gas).

Regenerativer Kombinationsbonus von 500,00 Euro, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder Wärmepumpe eingebaut wird.

Effizienzbonus von 0,5 x Basisförderung wenn die Gebäudehülle bestimmte EnEV-Standards erfüllt.
(genauere Erläuterungen finden Sie unter www.bafa.de)

Solarpumpenbonus von 50,00 Eur je Pumpe

Anspruchsberechtigt
Privatpersonen, Freiberufler und KMU als Eigentümer, Mieter und Pächter

Kumulierbarkeit
mit dem Programm der GASAG Brennwertplus-Förderung


Bei gleichzeitigem Einbau einer Erdgasheizung (GASAG):

erhält man ab 01. Semptember 2009 einen Zuschuss von insgesamt 360,00 Euro

Anspruchsberechtigt
Jeder, der mittels der Gemeinschaftsaktion "Die Erdgas-Heizung vom Meister" eine Heizungsmodernisierung durchführt

Kumulierbarkeit
Grundsätzlich kumulierbar mit allen Programmen, die ihrerseits eine Kumulierung zulassen.