Solarstromanlagen (Photovoltaik)
Sonne ernten rechnet sich
Unter Photovoltaik versteht man die Gewinnung elektrischen Stroms direkt aus Tageslicht. Der kleinste Bauteil der Solarstromanlage ist die Solarzelle bestehend aus Sizilium. Viele Solarzellen in Reihe geschaltet bilden ein Solarmodul (PV-Modul). Wenn Licht auf das Solarmodul trifft, wird dieses direkt in Gleichstrom umgewandelt. Anders als bei einer Lichtmaschine im Auto oder einem Fahrraddynamo geschieht dies ohne bewegliche Teile. Deshalb arbeitet das Solarmodul völlig verschleißfrei.
Netzgekoppelte Solarstromanlagen
Solarstrom gegen lukrative Vergütungen ins öffentliche Netz einspeisen.
Netzgekoppelte Solarstromanlagen arbeiten in 3 Schritten:
- Energiegewinnung: Die Solarzellen im Solarmodul erzeugen elektrische Energie aus dem auftreffenden Licht (Gleichstrom).
- Stromumwandlung: Der erzeugte Gleichstrom wird mittels eines Wechselrichters in netzkonformen Wechselstrom umgewandelt.
- Energienutzung: Der erzeugte Strom wird über einen eigenen Stromzähler ins öffentliche Netz eingespeist. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) legt die Einspeisevergütung fest und sichert dem Betreiber lukrative Vergütungen durch die öffentlichen Energieversorger zu.
Gerne nennen wir Ihnen die aktuellen Rahmenbedingungen.
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien: Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe
- Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: Die Förderung beträgt 90,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche. (bei Flachkollektoren: mind. 9 m² Kollektorfläche, mind. 40l/m² Pufferspeicher und bei Röhrenkollektoren: mind. 7 m² Kollektorfläche, mind. 50l/m² Pufferspeicher) – Solarkollektoren, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: große Solarkollektoren, die im Rahmen der Innovationsförderung förderfähig sind.
- Zusätzlich zur Basisförderung können folgende Boni beantragt werden: Kesseltauschbonus von 400,00 Euro – bei Austausch des bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen Brennwertkessel (Öl, Gas).
- Regenerativer Kombinationsbonus von 500,00 Euro, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder Wärmepumpe eingebaut wird.
- Effizienzbonus von 0,5 x Basisförderung wenn die Gebäudehülle bestimmte EnEV-Standards erfüllt. (genauere Erläuterungen finden Sie unter www.bafa.de)
- Solarpumpenbonus von 50,00 Eur je Pumpe
Anspruchsberechtigt
Privatpersonen, Freiberufler und KMU als Eigentümer, Mieter und Pächter
Kumulierbarkeit
mit dem Programm der GASAG Brennwertplus-Förderung
Bei gleichzeitigem Einbau einer Erdgasheizung (GASAG):
erhält man ab 01. Semptember 2009 einen Zuschuss von insgesamt 360,00 Euro
Anspruchsberechtigt
Jeder, der mittels der Gemeinschaftsaktion "Die Erdgas-Heizung vom Meister" eine Heizungsmodernisierung durchführt.
Kumulierbarkeit
Grundsätzlich kumulierbar mit allen Programmen, die ihrerseits eine Kumulierung zulassen.
Kreditprogramme zum Bauen, Wohnen und Energiesparen*, z.B. CO2 Gebäudesanierungsprogramm
Förderhöhe
Den Investoren werden langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt, die jederzeit ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden können (Zinssätze unter 3% möglich)
Anspruchsberechtigt
Alle Träger von Investionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Kumulierbarkeit
Grundsätzlich kumulierbar mit allen Programmen, die ihrerseits eine Kumulierung zulassen.
Darüber hinaus können wir Ihnen attraktive Finanzierungen über unser Partnernetz (BHW, GASAG, Creditplusbank) aufzeigen.
*Es gelten Bedingungen.
Liebe Kunden
Aufgrund einer Serverumstellung am 01./02.11.2017 gibt es nur einen Notbetrieb, über das Telefon sind wir nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.